Ökologischer Jagdverband: Problemwölfe müssen konsequent entnommen werden – mit Augenmaß und klarer Verantwortung

Zum Thema Wolf

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Mit der Entscheidung der EU-Mitgliedsstaaten, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ auf „geschützt“ herabzustufen, wird der Weg frei für gezieltere Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren. Bereits Anfang Mai hatte das EU-Parlament diese Änderung beschlossen. Ziel ist es, den Abschuss von Problemwölfen unter bestimmten Voraussetzungen zu erleichtern – etwa dann, wenn sie wiederholt Herdenschutzmaßnahmen überwinden oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.

Der Ökologische Jagdverband (ÖJV) hat seine Position zum Thema Wolf Ende April überarbeitet und klar definiert:

  • Der Wolf ist und bleibt Teil unserer heimischen Fauna. Seine Rückkehr in unsere Landschaften ist ein großer Erfolg des europäischen Artenschutzes. Als natürlicher Bestandteil des Ökosystems erfüllt der Wolf eine wichtige Rolle.
  • Gleichzeitig ist der Schutz von Weidetieren, Deichen, Almen und extensiv genutztem Offenland essenziell. Der ÖJV spricht sich deshalb für den Einsatz gezielter jagdlicher Maßnahmen aus – sofern diese fachlich begründet und notwendig sind.
  • Herdenschutz hat Vorrang. Um sowohl Nutztiere als auch Wölfe zu schützen, ist ein effektiver und flächendeckender Herdenschutz unverzichtbar – nicht zuletzt auch aus Gründen des Tierschutzes.
  • Keine Aufnahme ins Jagdrecht. Der ÖJV lehnt es ab, den Wolf pauschal ins Jagdrecht aufzunehmen. Selbst dort, wo der Wolf bereits dem Jagdrecht unterliegt, darf die Entscheidung über einen Abschuss ausschließlich durch die zuständige Behörde getroffen werden – nicht durch Hegegemeinschaften oder andere jagdliche Organisationen.
  • Keine pauschalen Abschüsse. Für den ÖJV kommt weder eine generelle Bejagung noch die Einführung von Jagdzeiten oder Abschussquoten infrage. Die überwiegende Mehrheit der Wölfe zeigt unauffälliges Verhalten und bereitet keine Probleme.
  • Aber: In begründeten Einzelfällen müssen Wölfe erlegt werden. Wenn einzelne Tiere mehrfach Herdenschutzmaßnahmen überwinden oder zur Gefahr für Menschen und öffentliche Sicherheit werden, ist ein behördlich angeordneter Abschuss notwendig und gerechtfertigt.
  • Keine Aneignung durch Jäger:innen. Entnommene Wölfe gehören der zuständigen Behörde und sind vorrangig wissenschaftlichen Untersuchungen zuzuführen.
  • Transparenz und Kontrolle. Jeder Abschuss muss wissenschaftlich begleitet und im Rahmen eines Monitorings dokumentiert werden. Die Bundesländer sind verpflichtet, die Wirksamkeit der Entnahmen regelmäßig zu evaluieren.
  • Qualifikation notwendig. Wer mit einer letalen Entnahme beauftragt wird, muss über eine spezielle Ausbildung verfügen – insbesondere über Kenntnisse in Wolfsbiologie und im Umgang mit dem Management dieser Art.

Der ÖJV steht für einen sachlichen, differenzierten Umgang mit dem Thema Wolf – fernab von ideologischer Hysterie, aber mit klarem Blick auf Mensch, Tier und Lebensraum. Problemwölfe müssen entnommen werden – aber gezielt, kontrolliert und verantwortungsvoll.

Bild von Christel SAGNIEZ bei Pixabay