4. August 2022
In 2006 hat die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz ein Verfahren zur Bewertung von Wildschäden entwickelt.Die wesentlichsten Informationen und Entschädigungswerte wurden in einem Flyer als „Hilfstabellen zur Bewertung von Verbiss- und Schälschäden“ herausgegeben und sind in § 7 des Musterjagdpachtvertrages von Landesforsten verbindlich zur Schadensermittlung vorgegeben. Der DFWR übernahm Verfahren und Daten aus Rheinland-Pfalz und veröffentlichte 2013 seine eigene Konvention zur Bewertung von Wildschäden im Wald.
Auf Initiative von Landesforsten kam eine Kooperation mit dem DFWR in Form einer AG des Arbeitskreises für Betriebswirtschaft zustande, zur dringenden Aktualisierung der Konvention. Insbesondere Preise und Kosten wurden angepasst und der Katalog der einbezogenen Baumarten von bisher 5 auf 9 erweitert. Für den Teilbereich Verbiss-, Fege- und Schlagschäden liegen die Ergebnisse jetzt vor. Sie sind zur bundesweiten Anwendung empfohlen.
Zusätzlich zur Textversion hat das KWF freundlicherweise eine WebApp zur Herleitung der Entschädigungsbeträge programmiert und auf seiner Homepage veröffentlicht. Das Berechnungsergebnis kann zum Unterschreiben der beteiligten Parteien fertig ausgedruckt werden.
Zur WebApp
Somit steht allen von Verbissschäden Betroffenen sehr rechtzeitig vor Ende der Meldefrist zum 01. Mai eine aktualisierte, anwenderfreundliche und zudem kostenlose Onlineanwendung zur Herleitung des Entschädigungsbetrages im Vorverfahren zur Verfügung.
Vor dem Hintergrund der Mammutaufgabe der Wiederbewaldung der großen Kalamitätsflächen in Mitteldeutschland gibt es jetzt die Vorabveröffentlichung des Teilbereiches Verbiss.