Nachtzieltechnik. Was erlaubt ist

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Mit einem Erlass vom 1.7.2025 wurden die Unteren Jagdbehörden aufgefordert, auch Nachtzieltechnik mit Bildwandler per Allgemeinverfügung zu erlauben; hier die aktuelle Lage in NRW (Stand: August 2025). 

Für die Jagd auf Schwarzwild ist landesweit erlaubt (Grundlage: ASP-Jagdverordnung 2021):

  • Nachtsicht-Vorsatz/-Aufsatz („Dual-Use“) mit elektronischer Verstärkung / Röhrentechnologie = Restlichtverstärker per Adapter am Tages-ZF (kein eigenes Absehen). Typische Geräte/Serien: Dipol  DN34/DN35 NSV, Jahnke DJ-8 NSV, Armasight/AGM CO-Mini/CO-X (Gen2+/Gen3)
  • Nur vom erhöhten Ansitz und max. ~100 m Schussentfernung.
  • Künstliche Lichtquellen (z.B.IR-Aufheller) dürfen genutzt, aber nicht an Waffe/ZF fest montiert werden (Beispiel: Montage AN der Kanzel oder in der Hand gehalten)

 

2025: Zusätzliche Freigaben per Allgemeinverfügungen der Unteren Jagdbehörden (UJB)

Seit dem ASP-Ausbruch in Kirchhundem (13.06.2025) hat das Land die UJB gebeten, weitergehende Freigaben zu erlassen. Ergebnis: In vielen Kreisen/Städten gilt inzwischen – neben der ASP-JagdVO – erweitert:

  •  Nachtsicht-Vorsatz/-Aufsatz mit Bildwandler zugelassen (zum Teil ohne die ASP-Beschränkungen „nur Ansitz/≤ 100 m“). Beispiel sind hier z.B. die Geräte von PARD (NV007 / 008, etc.) mit einem elektronischen Bildwandler, allerdings MUSS hier der IR Strahler ausgebaut sein, da er sonst als Waffenlicht gilt und somit verboten ist. Auch ein deaktivierter/ausgeschalteter IR Strahler gilt immer noch als Waffenlicht AN der Waffe.
  • In mehreren Kreisen wird auch Wärmebild-Vorsatztechnik ausdrücklich zugelassen.
    Beispiele aktueller UJB-Verfügungen (07/2025): 
    Euskirchen, Hagen, Rhein-Kreis Neuss, Hamm, Oberbergischer Kreis. Details stehen in den jeweiligen Amtsblättern.
  • UJB-Allgemeinverfügungen 2025: erlauben Geräte mit Bildwandler (teilweise inkl. Wärmebild), ohne die o. g. Zusatzlimits (Entfernung, nur Ansitz) ; maßgeblich ist eure örtliche Allgemeinverfügung.

Was heißt das konkret für euch?

Landesweit sicher (ohne weitere AV):

  • RLV-Vorsatz/-Aufsatz (Röhre, elektron. Verstärkung), nur Ansitz, ≤ 100 m,
  • Mit aktueller UJB-AV (örtlich unterschiedlich):
  • In vielen Kreisen zusätzlich: 
    Bildwandler-Vorsatz/-Aufsatz und teils Wärmebild-Vorsatz für Schwarzwild; häufig ohne Ansitz/100-m-Limit. Genauen Wortlaut bei deiner UJB prüfen.

  Weiterhin nicht erlaubt, sofern nicht ausdrücklich freigegeben:

  • Komplette Nacht-Zielgeräte mit eigenem Absehen (keine Vorsätze)
  • Fest montierte Lichtquellen (Weißlicht, Rotlicht und auch IR Aufheller - selbst, wenn sie ausgeschaltet sind!) am ZF / der Waffe (waffenrechtlicher Punkt). Prüfe immer genau den Text deiner AV.

Checkliste für euch:

  • Revierlage klären: Gibt es in deinem Kreis/kreisfreie Stadt eine AV Juli 2025? (Stichwort „Nachtsichtvorsatz/-aufsatz“, „Bildwandler“, „Wärmebild“). Beispiele: Euskirchen, Hagen, Neuss, Hamm, OBK.
  • Thermaltechnik in EINIGEN Kreisen und Städten erlaubt
  • Gerätetyp abgleichen: Vorsatz/Aufsatz ja; aber ohne IR Strahler
  • Weiterhin KEINE Lichtquelle an der Waffe erlaubt (IR, Weißlicht, Rotlicht, etc.)
  • komplettes Nacht-Zielfernrohr nur, wenn explizit erlaubt (meist nicht). Schussabgabe-Regeln beachten (Ansitz/Distanz), wenn keine UJB-AV die ASP-Limits aufhebt.

Andy Spyra