27. Januar 2026
Der Ökologische Jagdverein Nordrhein-Westfalen e.V. (ÖJV.NRW) fordert – wie auch führende forstliche Verbände – von Landwirtschaftsministerin Silke Gorissen eine befristete Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke und Schmalrehe ab dem 1. April. Ohne eine wirksame, flächendeckende Regulierung der Rehwildbestände drohe die Wiederbewaldung der durch Klimawandel, Sturm und Borkenkäfer geschädigten Wälder in NRW zu scheitern.
„Wir wissen seit Jahren, dass überhöhte Rehwildbestände die Waldverjüngung massiv behindern. Trotzdem wird die Jagd weiterhin ausgebremst – mit fatalen Folgen für unsere Wälder“, erklärt Frank-Christian Heute, Vorsitzender des ÖJV.NRW.
Die Erfahrungen aus dem Frühjahr 2024 zeigen nach Auffassung des ÖJV.NRW deutlich, dass das bislang praktizierte Genehmigungsverfahren für eine frühere Rehwildbejagung nicht funktioniert. Nur wenige Revierinhaber beantragten entsprechende Ausnahmen, zahlreiche Anträge wurden von unteren Jagdbehörden abgelehnt – teils unter Verweis auf sogenannte Hauptschadensgebiete.
„Ein Verfahren, das kaum genutzt wird und in der Praxis regelmäßig blockiert wird, ist kein Steuerungsinstrument – es ist ein Hemmschuh“, so Heute weiter. „Wer Wiederbewaldung ernst meint, muss auch die jagdlichen Rahmenbedingungen anpassen.“
Gleichzeitig bestätigen aktuelle Auswertungen des Ministeriums den Handlungsbedarf: Zwar sind auf rund 46 Prozent der Kalamitätsflächen wieder Bäume vorhanden, doch dominieren Fichte und Birke. Diese Baumarten allein erfüllen nicht die Anforderungen an klimaresiliente, artenreiche und zukunftsfähige Wälder. Fachbeiträge aus dem Ministerium selbst enthalten die Information, dass die Wiederbewaldung in NRW bislang nur eingeschränkt den notwendigen Ansprüchen genügt.
„Die Wissenschaft ist eindeutig: Ohne eine deutliche Absenkung der Rehwildbestände gibt es keine vielfältige Naturverjüngung – und keinen klimastabilen Wald“, betont Heute. „Zäune, Plastikhüllen und chemischer Verbissschutz dürfen nicht der Dauerzustand im Wald werden.“
Aus Sicht des ÖJV.NRW und der beteiligten Verbände ist es daher zwingend erforderlich, die Jagd auf Rehböcke und Schmalrehe bereits ab dem 1. April zu ermöglichen – bevor der Laubaustrieb die Jagd auf großen Flächen praktisch unmöglich macht. Der Verband fordert eine auf drei Jahre befristete ministerielle Aufhebung der Schonzeit.
„Niemand wird gezwungen, im April zu jagen“, stellt Heute klar. „Aber wer verantwortungsvoll Wald entwickeln will, muss diese Möglichkeit haben.“
Eine Beschränkung der Rehwildbejagung ausschließlich auf Kalamitätsflächen lehnen die Unterzeichnenden entschieden ab. „Wild wirkt flächig – und genauso muss auch das Management erfolgen. Punktuelle Maßnahmen lösen kein strukturelles Problem“, so der Vorsitzende.
Der ÖJV.NRW fordert das Ministerium auf, die jagdlichen Rahmenbedingungen zügig anzupassen und steht für einen fachlichen Austausch jederzeit zur Verfügung.
