An diesem Tag können die für die Prüfung angemeldeten Gespanne anhand einer Übungsfährte den momentanen Ausbildungsstand überprüfen und erhalten Vorschläge zur weiteren Ausbildung.
Trainer: Marius Knobloch
Teilnahmegebühr für den Übungstag:
50,– € für ÖJV Mitglieder,
60,– € für Nichtmitglieder
Es werden vorzugsweise die zur Brauchbarkeitsprüfung angemeldeten Hunde (Anmeldeformular weiter unten auf der Seite)für den Übungstag zugelassen.
Beginn: Samstag, 17.08.24 um 8:30 Uhr
Ort: ÖJV Revier Rommersberg
Details erfolgen nach Anmeldung und Überweisung der Teilnahmegebühr!
Anmeldung zur Übungsprüfung:
Anmeldeschluss ist der 09.08.2024.
Eine tierschutzkonforme Jagdausübung erfordert den Einsatz geeigneter Hunde. Der vom Gesetzgeber geforderte Nachweis der jagdlichen Brauchbarkeit eines Hundes wird durch das Bestehen einer Brauchbarkeitsprüfung erbracht.
Ansprechpartner für den Arbeitskreis Hundewesen im Ökologischen Jagdverein Nordrheinwestfalen sind Günter Lennartz und Mirjam Ballon
Laut Jagdgesetz in NRW gilt:
„Brauchbarkeitsprüfungen und Nachweise gemäß Anhang B über die Einarbeitung im Schwarzwildgatter werden grundsätzlich von den Kreisjägerschaften des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen (LJV NRW) veranstaltet. Diese können auch einen Verein im Wege der Auftragserteilung mit allen Rechten und Pflichten eines Veranstalters mit der eigenverantwortlichen Durchführung beauftragen, der dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angehört (Veranstalter). Der Landesjagdverband NRW kann die Durchführung einer Brauchbarkeitsprüfung einem oder mehreren dem Jagdgebrauchshundverband (JGHV) angehörenden Vereinen im Wege der Auftragserteilung mit allen Rechten und Pflichten eines Veranstalters zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen, insbesondere wenn diese über die Mitgliedschaft in der JKV NRW im LJV NRW vertreten sind (Veranstalter).
Veranstalter und Prüfungsleiter/Prüfungsleiterin sind für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung verantwortlich.“
Das heißt, rechtlich dürfen nur dem Landesjagdverbandes (LJV NRW) zugehörende Kreisjägerschaften oder angeschlossene Verbände Brauchbarkeitsprüfungen durchführen und es werden nur Hunde zugelassen, die zu einer vom Jagdgebrauchshundverband e.V. (JGHV) anerkannten Rasse gehören. Um als anerkannte Rasse zu gelten, muss ein Zuchtverein Mitglied im JGHV sein. Als Richter für die Brauchbarkeitsprüfungen werden nur Verbandsrichter des JGHV zugelassen.
Wir vom Ökologischen Jagdverein Nordrhein Westfalen e.V. sind der Auffassung, dass ein Hund nicht durch Abstammung und Herkunft zum brauchbaren Jagdhund wird, sondern einzig durch Leistung in seinen Einsatzgebieten. Daher darf für die Zulassung zu gesetzlich geforderten Brauchbarkeitsprüfungen keine Begrenzung potenziell geeigneter Hunde aufgrund irrelevanter Gesichtspunkte, wie Erscheinungsbild, Vorhandensein einer Ahnentafel, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse, Mitgliedschaft eines Zuchtvereins in einem anderen Verein als dem JGHV etc., stattfinden.
Daher haben wir uns entschlossen eigene Brauchbarkeitsprüfungen durchzuführen und deren Anerkennung durchzusetzen.
Der Arbeitskreis Hundewesen des ÖJV.NRW hat eine Brauchbarkeitsprüfungsordnung (PO) erarbeitet und wird diese dem Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen mit der Bitte um Anerkennung vorlegen. Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese perspektivisch anerkannt wird. In anderen Bundesländern gibt es bereits Gerichtsurteile, die besagen, dass die bisherige Praxis der jagdlichen Brauchbarkeitsprüfungen nicht aufrechterhalten werden kann.
Wir werden nach einer ausreichenden Anzahl erfolgreicher Absolvierung von Prüfungen gegebenenfalls auch den Rechtsweg bestreiten.
Wir bieten Hundeführern mit allen zur jagdlichen Verwendung geführten Hunden die Möglichkeit zur Teilnahme an unseren Prüfungen. Es gibt keine Einschränkungen bei der Zulassung zu den Prüfungsarten aufgrund von sog. Rassegruppenzugehörigkeit. So können Vorstehhunde an der Stöberprüfung teilnehmen und Terrier an der Nachsucheprüfung.
Die Arbeitsgruppe bereitet zur Zeit die verschiedenenVorberietingstreffen und Prüfungstermine für unsere Brauchbarkeitsprüfungen aus. Wer sich als Hundeführer oder Prüfer für die Teilnahme an unseren Brauchbarkeitsprüfungen interessiert, wendet sich bitte per E-Mail an
Wir haben gute und wichtige Erfahrungen sammeln können. Zum Start haben wir mit der Prüfung Brauchbarkeit Nachsuche ÖJV.NRW begonnen, mit einer Nachsuchenprüfung für drei Hunde in Form einer 400 Meter-Übernachtfährte im Hagener Stadtwald.
Die nächste Prüfung ist vorbereitet und wird. Für mehr Informationen und den direkten Austausch mit unserem Hunde-Team, kann sich jede:r Interessierte:r direkt per Mail melden:
Lesen Sie vor der Anmeldung die Prüfungsordnung genau und schätzen Sie für sich ein, ob ihr Hund die dort beschriebenen Anforderungen erfüllen kann.
Sie bekommen innerhalb von 14 Tagen eine E-Mail mit der Rückmeldung darüber, ob Sie einen Prüfungsplatz an Ihrem Wunschtermin bekommen haben, ob wir Ihnen einen Platz an einem anderen Termin anbieten können oder dass alle Prüfungsplätze belegt sind. Wenn wir Ihnen keinen Prüfungsplatz mehr anbieten können, nehmen wir Sie auf Wunsch in eine Warteliste auf.
Mit der Rückmeldung erhalten Sie die Aufforderung zur Überweisung des Nenngelds. Nenngeld ist Reuegeld und wird nicht zurückerstattet. Wenn das Nenngeld bis zum Stichtag nicht eingegangen ist, wird der Prüfungsplatz weiter vergeben.
Das Nenngeld für die Nachsuchenprüfung beträgt 80,-€ für Mitglieder des ÖJV und 130 € Euro für Nichtmitglieder.
Die Einladung zur Prüfung mit allen weiteren Informationen (Beginn, Treffpunkt etc.) erhalten Sie per E-Mail etwa 2 Wochen vor dem Prüfungstermin.
Bitte drucken Sie die Datenschutzerklärung aus und bringen diese dann unterschrieben zum Prüfungstermin mit.
Ohne vorliegende und unterzeichnete Datenschutzerklärung kann leider keine Prüfung abgenommen werden!